Die Finanzbehörde Hamburg hat mit Erlass vom 08.08.2002 Az: 51 -
bisher | neu | |
ev. Kirchensteuer | 80 | 70 |
rk. Kirchensteuer | 20 | 30 |
Die OFD bittet, diese Änderung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen ab 01.01.2003 zu beachten.
Diverse Kammern und Verbände haben eine Ablichtung dieser Verfügung erhalten mit der Bitte, diese in Ihren Mitgliederpublikationen bekannt zu machen.
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