Die Entschädigung für das Bereitstellen eines Zimmers in der Wohnung der Forstbediensteten bei den Forstdienststellen des Bundes zu dienstlichen Zwecken wird unter dem Kap. 08 04 Tit. 518 01 (Mieten u. Pachten), die Entschädigung für das Reinigen und Heizen dieser Räume unter dem Kap. 08 04 Tit. 517 01 (Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume) verbucht. Die sog. Dienstzimmerentschädigung ist danach sowohl im Bereich des Bundes als auch des Landes NdSachsen (vgl. Einzelplan 10 Kap. 10 04) nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG steuerfrei. In anderen Bundesländern wird sie nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei belassen.
Wegen der steuerlichen Behandlung der Aufwandsvergütung nach §
Außerdem bittet die OFD, die Karteiblätter § 3 EStG Fach 5 Nr. 4, Fach 6 Nr. 17 und Fach 6 Nr. 17a (Kontrollnrn. 410, 458 und 752) aus der LSt-Kartei zu entfernen. §§ 4a, 9 und 10a der VO über den Mutterschutz für Beamtinnen sind durch die VO über den Erziehungsurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst v. 17. 12. 1985, BGBl I S.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|