OFD Hannover - Verfügung vom 02.11.2000
S 2725

OFD Hannover - Verfügung vom 02.11.2000 (S 2725) - DRsp Nr. 2008/86245

OFD Hannover, Verfügung vom 02.11.2000 - Aktenzeichen S 2725

DRsp Nr. 2008/86245

§ 5 KStG Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der nach Absatz 1 Nr. 5 steuerbefreiten Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter

Die Satzungen steuerbefreiter Berufsverbände weisen nicht selten das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs als Satzungszweck aus. Insbesondere gewähren die Berufsverbände ihren Mitgliedern satzungsmäßig Rechtsschutz und Rechtsberatung als besonderen wirtschaftlichen Vorteil.

In der Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Satzungszweck eines Berufsverbandes sein kann, der die Steuerbefreiung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG in Anspruch nehmen will, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten: Nach der Vorschrift sind von der KSt befreit „Berufsverbände ...., wenn der Zweck dieser Verbände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.” Diese Formulierung ist ausreichend bestimmt für die Annahme, dass das Aufführen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in den Satzungszwecken schädlich für die Steuerbefreiung eines Berufsverbandes ist.