Zur Qualifizierung der Einkünfte von interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten insbesondere zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten nehme ich wie folgt Stellung:
Entgegen der bisherigen Auffassung des OFD sind die Einkünfte der o. g. Partnerschaftsgesellschaften bzw. Sozietäten nicht als gewerbliche, sondern als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren, wenn die Tätigkeiten der einzelnen Partner die jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Qualifizierung der Einkünfte einer Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise vorzunehmen (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1981, BStBl II 1982,
Die berufs- bzw. standesrechtliche Rechtslage ist für die steuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte einer Partnerschaft oder Sozietät ohne Bedeutung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1981,BStBl 1982 II, 340).
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