OFD Hannover - Verfügung vom 04.07.2005 S 1301 - 397 - StO 112
OFD Hannover - Verfügung vom 04.07.2005 (S 1301 - 397 - StO 112) - DRsp Nr. 2008/89119
OFD Hannover, Verfügung vom 04.07.2005 - Aktenzeichen S 1301 - 397 - StO 112
DRsp Nr. 2008/89119
Deutsch-belgisches Doppelbesteuerungsabkommen - Zusatzabkommen vom 5. November 2002; keine belgische Kommunalsteuer und damit keine Minderung der deutschen Einkommensteuer um 8 % bei Ansässigkeit in Deutschland
Nach dem o. b. Zusatzabkommen berücksichtigt Belgien die in den Art. 15 und 19 des DBA genannten Einkünfte, die nach Art. 23 Abs. 2 Nummer 1 von der belgischen Steuer befreit sind, bei der Festsetzung einer Kommunalsteuer für natürliche Personen. Die auf diese Einkünfte erhobene deutsche Einkommensteuer ist pauschal um 8 % zu mindern.
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