Die Ermittlung von Dauerschulden bei Kreditinstituten i. S. des §
Zu der Frage, ob auch Anteile der Banken an Investment-und Spezialfonds als Anteile an Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen angesehen werden können, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Investmentfonds und Spezialfonds sind (rechtlich unselbständiges) Sondervermögen i. S. des §§ 1 und 6 KGAA. Beteiligungen an diesem Sondervermögen gehören nicht zu den in § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV genannten Anteilen an Kreditinstituten oder sonstigen Unternehmen. Die Ansprüche des Inhabers eines Anteils an einem Investment-/Spezialfonds sind nicht mit den Rechten eines Aktionärs, Gesellschafters oder Mitunternehmers vergleichbar.
Beteiligungen an Investment- oder Spezialfonds sind daher bei der Ermittlung der Dauerschulden bei Kreditinstituten nach §
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