Der Anspruch (auf Eigenheimzulage) besteht gemäß § 4 S. 1 EigZulG nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Nach der Rechtsprechung des BFH setzt dies voraus, dass der Steuerpflichtige die Wohnung „aufgrund seines Eigentumsrechts” bewohnt (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998,
Fraglich war nunmehr, ob Eigenheimzulage gewährt werden kann, wenn ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück schuldrechtlich dahingehend beschränkt wird, dass dessen Ausübung nur auf einer Teilfläche des Grundstücks möglich sein soll.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|