OFD Hannover - Verfügung vom 06.03.2006
S 1442 - 2 - StO 123

OFD Hannover - Verfügung vom 06.03.2006 (S 1442 - 2 - StO 123) - DRsp Nr. 2008/89866

OFD Hannover, Verfügung vom 06.03.2006 - Aktenzeichen S 1442 - 2 - StO 123

DRsp Nr. 2008/89866

Führung von Auftragsbüchern

1 Gliederung

Für gewerbliche und land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfungen sowie für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ist jeweils ein elektronisches Auftragsbuch (eAB) mit Tabellenblättern für jeden Prüfer/jede Prüferin zu führen.

Sind mehrere Prüfer/innen einer oder verschiedener Prüfungsdienststellen an einer Prüfung beteiligt, so ist der Prüfungsfall in dem Tabellenblatt des Prüfers/der Prüferin nachzuweisen, dem/der der Prüfungsfall federführend übertragen worden ist. Name und ggf. Dienststelle der Mitprüfer/innen sind in der Spalte „Bemerkungen” einzutragen.

Bei Prüfungen, die als Bp/F-Prüfungen durchgeführt werden, ist der Name und die Dienststelle des beteiligten Fahndungsprüfers bzw. der Fahndungsprüferin in der Spalte „Bemerkungen” zu erfassen.

Prüfungen durch Prüfer/innen, die nicht ständig der Dienststelle angehören (z.B. Teilnehmer/innen an 3-Monats-Lehrgängen, Regierungsassessoren/innen), sind in einem Sammel-Tabellenblatt nachzuweisen. In der Spalte „Bemerkungen” sind Name und Dienststelle des Prüfers/der Prüferin zu vermerken.

2 Eintragungen

Eintragungen werden ausschließlich durch Mitarbeiter/innen des Bp-Innendienstes und/oder durch Bp-Sachgebietsleiter/innen vorgenommen.