Die zwischenstaatliche Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen richtet sich nach dem nachfolgenden Merkblatt.BMF-Schreiben vom 3. Februar 1999 (BStBl 1999 I S. 228)
Ergänzend werden folgende Hinweise gegeben:
(Amtshilfe)
Schriftverkehr, der die Amtshilfe im Hinblick auf die Verrechnungspreisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen oder die Verwertung in öffentlichen Gerichtsverfahren betrifft, ist über die OFD und das FinMin an das BfF zu leiten.
Bei Auskunftsersuchen nach der EG-Amtshilfe-Richtlinie Nr.
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