OFD Hannover - Verfügung vom 07.11.2006
S 2230 - 676 - StO 282

OFD Hannover - Verfügung vom 07.11.2006 (S 2230 - 676 - StO 282) - DRsp Nr. 2008/90566

OFD Hannover, Verfügung vom 07.11.2006 - Aktenzeichen S 2230 - 676 - StO 282

DRsp Nr. 2008/90566

Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben als Betriebseinnahme; Ertragsteuerliche Behandlung der privaten Kfz-Nutzung nach der sogenannten 1 %-Regelung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Hinsichtlich der in der Bezugsverfügung vom 27. Januar 2006 dargestellten Rechtsfrage ist zwischenzeitlich eine Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen - 13 K 509/06 - anhängig.

In dieser Sache anhängige Rechtsbehelfe können mit Zustimmung des Steuerpflichtigen gem. § 363 Abs. 2 S. 1 AO ruhen gelassen werden.

Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren, weil nach einer summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen.