Viele Unternehmen, insbesondere Fluggesellschaften, haben Kundenbindungsprogramme eingeführt, bei denen der Kunde für die Inanspruchnahme einer Leistung Bonuspunkte erhält, die wiederum unter bestimmten Voraussetzungen in Sachprämien umgewandelt werden. Die steuerliche Behandlung dieser Bonusprogramme ist in § 3 Nr. 38 EStG und § 37a EStG geregelt.
In der Vergangenheit waren von der OFD Frankfurt Unternehmen aufgelistet worden, die am Pauschalierungsverfahren nach § 37a EStG teilnehmen oder selbst Prämien im Rahmen von Kundendienstprogrammen anbieten. Diese Liste soll nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene aktualisiert und weitergeführt werden.
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