Vor dem Finanzgericht Nürnberg ist unter dem Aktenzeichen
Nach dem Ergebnis einer Erörterung auf Bund-/Länder-Ebene können Einspruchsverfahren, die die Veranlagungszeiträume ab 2002 betreffen und in denen die Nichtgewährung des Haushaltsfreibetrages an Ehegatten beanstandet wird, einvernehmlich nach § 363 Abs. 2 S. 1 AO ruhen.
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