Beim Ndsächs. FG - III. Senat - ist eine Klage gegen einen GrESt-Bescheid des FA Soltau anhängig, in dem das FA einen Grundstückswechsel zwischen Partnern einer nichtehelichen Partnerschaft besteuert hat. Der Berichterstatter des III. Senats hat in einem Schreiben an das FA die Ansicht geäußert, aus der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der nichtehelichen mit den ehelichen Kindern (Art. 6 Abs. 5 GG) sei möglicherweise zu folgern, daß derartige Grundstückserwerbe ebenso wie diejenigen unter Eheleuten (§ 3 Nr. 4 GrEStG) von Verfassungs wegen von der GrESt freizustellen seien.
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