Aufgrund der Änderungen des französischen Rechts bei der Gewährung der in- und ausländischen Aktionären französischer KapGes gewährten Steuergutschrift weist die OFD auf Folgendes hin:
Bis einschließlich 1997 wurde die französische Steuergutschrift den in Deutschland ansässigen Aktionären einheitlich i. H. von 50 v. H. der gezahlten Bruttodividende gewährt. Bei einer KapGes als Dividendenemp-fängerin wurde (und wird) die Steuergutschrift nach Art.
Nach den in den Jahren 1998 und 1999 erfolgten Änderungen im französischen KSt-Recht gelten für juristische Personen als Dividendenempfänger folgende Regelungen: Für Ausschüttungen im Kj 1998 beträgt die Steuergutschrift 45 v. H. und für Ausschüttungen im Kj 1999 beträgt sie 40 v. H. der ausgeschütteten Dividende.
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