OFD Hannover - Verfügung vom 15.02.2006
S 2334 - 97 - StO 212

OFD Hannover - Verfügung vom 15.02.2006 (S 2334 - 97 - StO 212) - DRsp Nr. 2008/89783

OFD Hannover, Verfügung vom 15.02.2006 - Aktenzeichen S 2334 - 97 - StO 212

DRsp Nr. 2008/89783

Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Fahrausweisen in Nahverkehrsbetrieben

Zum 1. Januar 2004 ist § 3 Nr. 34 EStG, die Steuerfreiheit für Fahrkostenzuschüsse und Job-Tickets weggefallen.

Diese Vorteile sind damit steuerpflichtig, sie können jedoch nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG mit 15 % pauschal versteuert werden.

Eine Steuerbefreiung gilt nur in folgenden Fällen:

Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Job-Tickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich oder verbilligt, so kommt die Freigrenze von monatlich 44,00 EUR nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG in Betracht.

Überlässt der Arbeitgeber als Verkehrsträger seinen Mitarbeitern Job-Tickets, die zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen, so bleibt der Vorteil im Rahmen des sogenannten Rabattfreibetrages von 1.080,00 EUR im Jahr steuerfrei.