Der EuGH hat mit o. b. Urteil vom 6. März 2007 zur Frage Stellung genommen, ob die deutsche Regelung zur Besteuerung von Dividenden mit dem europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Er erklärt das bis zum Jahr 2000 in Deutschland geltende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für nicht vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit.
In der Entscheidung war noch offen geblieben, wie das für das deutsche Körperschaftsteuer-System konzipierte Anrechnungsverfahren bei ausländischen Dividenden durchzuführen ist, insbesondere welche formellen Anforderungen an den Nachweis ausländischer Körperschaftsteuer zu stellen sind.
Das Verfahren „Meilicke” wird nunmehr nach der EuGH-Entscheidung bei dem Finanzgericht Köln, Az.
Die Vorlagefragen betreffen die Höhe des Anrechnungsguthabens und das Erfordernis einer Körperschaftsteuerbescheinigung i. S. d. §
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