Art. 5 Abs. 6 und Art. 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie schließen die Besteuerung der Entnahme und der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für den privaten Bedarf aus, wenn der Gegenstand nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Unternehmer können sich gegenüber § 1 Abs. 1 Nr. 2a und b UStG auf dieses Besteuerungsverbot berufen.
Eine Verknüpfung zwischen der Eigenverbrauchs-Besteuerung und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht dagegen nicht bei der Dienstleistungsentnahme und beim Aufwendungs-Eigenverbrauch.
1. Einzelheiten zur Besteuerung des Entnahme-Eigenverbrauchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a UStG - Art.
2. Einzelheiten zur Besteuerung des Verwendungs-EV (§ 1 Abs. 1 Nr. 2b UStG - Art.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|