Im Hinblick auf die Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG von mehr als 25 v. H. auf mindestens 10 v. H. durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Verfahren mit Urteilen vom 1. März 2005 zur Gesetzesauslegung und zu verfassungsrechtlichen Fragen Stellung genommen.
Im Verfahren
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