OFD Hannover - Verfügung vom 21.12.2004
G 1455 - 4 - StO 254

OFD Hannover - Verfügung vom 21.12.2004 (G 1455 - 4 - StO 254) - DRsp Nr. 2008/88476

OFD Hannover, Verfügung vom 21.12.2004 - Aktenzeichen G 1455 - 4 - StO 254

DRsp Nr. 2008/88476

Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen nach § 35b GewStG; Gerichtsbescheid des BFH vom 23.06.2004 - X R 59/01

Der Bundesfinanzhof hat mit o.b. Urteil entschieden, dass der Gewerbesteuermessbescheid nach § 35b GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern ist, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des Einkommensteuerbescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird.

Mit dieser Entscheidung weicht der Senat vom BFH-Urteil vom 10. März 1999 - XI R 28/98 (BStBl 1999 II S. 475) ab. Der erkennende Senat hat zu der Rechtsprechungsänderung die Zustimmung des XI. Senats eingeholt.