OFD Hannover - Verfügung vom 26.09.2006
G 1498 - 16 - StO 252

OFD Hannover - Verfügung vom 26.09.2006 (G 1498 - 16 - StO 252) - DRsp Nr. 2008/90549

OFD Hannover, Verfügung vom 26.09.2006 - Aktenzeichen G 1498 - 16 - StO 252

DRsp Nr. 2008/90549

Gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen;; Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen durch die Gemeinde (übernommen vom Bayrischen Landesamt für Steuern)

Das BMF-Schreiben vom 27. März 2003(BStBl 2003 I S. 240) nimmt zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen sowie zur Steuerstundung und zum Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen Stellung. Danach ist im Ergebnis vorgesehen, Sanierungsgewinne nach Verrechnung mit Verlusten oder negativen Einkünften nicht zu besteuern, damit insoweit kein Hindernis für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen besteht.

1. Entscheidung der Gemeinden über eine abweichende Festsetzung des Steuermessbetrags nach § 163 AO