Bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft im Laufe eines Wj können Sonderabschreibungen aus Vereinfachungsgründen außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses entsprechend der jeweiligen Beteiligung auf die Gesellschafter verteilt werden. Daher kann auch ein Gesellschafter, der am letzten Tag eines Wj einer PersGes beitritt, seiner Beteiligung entsprechend für das gesamte Wj an den Sonderabschreibungen beteiligt sein. Dies gilt entsprechend für die degressive AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG und bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. R 44 Abs. 2 EStR, soweit die AfA-Beträge über die lineare AfA pro rata temporis gem. R 44 Abs. 1 Satz 1 EStR hinausgehen.
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