OFD Hannover - Verfügung vom 30.04.2009
S 2285 - 232 - StO 236

OFD Hannover - Verfügung vom 30.04.2009 (S 2285 - 232 - StO 236) - DRsp Nr. 2009/80349

OFD Hannover, Verfügung vom 30.04.2009 - Aktenzeichen S 2285 - 232 - StO 236

DRsp Nr. 2009/80349

Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland; Palästina; Ländergruppeneinteilung (§ 33a Abs. 1 S. 5 EStG)

Das BMF hat mit Schreiben vom 9. September 2008 (BStBl 2008 I S. 936) die ab 1. Januar 2008 zu berücksichtigenden Ländergruppeneinteilungen bekannt gegeben.

Für die palästinensischen Selbstverwaltungsgebiete Gaza-Streifen und Westjordanland wurde bisher die Ländergruppeneinteilung für Israel (Ländergruppe 1) zugrunde gelegt, ohne die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.

Das BMF hat mitgeteilt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten für die Palästinensischen Gebiete die Ländergruppe 4 anzuwenden ist.

Die OFD bittet, diese Grundsätze ab sofort in allen offenen Fällen anzuwenden.