Behandlung von „Aufwandsfällen”
Diese Verfügung richtet sich an alle Bearbeiter/innen, die mit der Bearbeitung/Prüfung von Fällen der gewerbesteuerlichen Organschaft betraut sind.
Dargestellt wird die Anwendung des BFH-Urteils vom 17.12.2014 -
Mit Urteil
Mit Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (BStBl 2015 II S. 1052) ist das Urteil in allen offenen Fällen bis einschließlich EHZ 2016 anzuwenden.
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