Über die Annahme der beim Bundesverfassungsgericht unter Az.:
In Ergänzung der Bezugsverfügung weist die OFD aus gegebenem Anlass auf Folgendes hin:
Sofern Anträge auf Aufhebung von Grundsteuermessbescheiden i. S. der Ziffer 2 der Verfügung vom 26.09.2005 G 1138 A - St 434 vorliegen, die sich auf die vorgenannte Verfassungsbeschwerde berufen, kann die Bearbeitung dieser Anträge bis zur Entscheidung über die Annahme zurückgestellt werden. Bei Anträgen auf Fortschreibung oder Aufhebung des Einheitswerts ist entsprechend zu verfahren.
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