Mit BFH-Urteil vom 17. 12. 2014
Nach Abschluss der Erörterungen auf Bundesebene wurde das Urteil im Bundessteuerblatt (BStBl 2015 II S. 1052) veröffentlicht. Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Da eine entsprechende Anpassung des
Allerdings hatte sich der BFH nicht damit auseinandergesetzt, wie im Organschaftsfall vorzugehen ist, wenn bei der OG Aufwendungen vorliegen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen stehen (Anwendung des §
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