OFD Karlsruhe - Verfügung vom 17.06.2008
S 2303/9 - St 142

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 17.06.2008 (S 2303/9 - St 142) - DRsp Nr. 2008/92569

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 17.06.2008 - Aktenzeichen S 2303/9 - St 142

DRsp Nr. 2008/92569

Aktuelle Informationen zum Steuerabzug nach § 50a EStG

1 Steuerabzug von Einkünften beschränkt steuerpflichtiger Modelle, Aufteilung der Vergütung in Tätigkeits- und Rechteüberlassungsanteile (§§ 49 Abs. 1 Nrn. 2 und 6, 50a Abs. 4 Nrn. 1 bis 3 EStG)

Aufteilung der Vergütung der Fotomodelle

In den letzten Wochen häufen sich Anfragen bezüglich der Aufteilung von Vergütungen, die selbständige ausländische Fotomodelle im Rahmen einer inländischen Betätigung erhalten. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit als Fotomodell als künstlerisch anzusehen ist und ob neben der Tätigkeitsvergütung auch eine Bezahlung für die Überlassung des Rechts am Bild (sog. Buy-Outs) selbst erfolgt und wie in letzteren Fällen die Aufteilung zu erfolgen hat.

Derzeitige Rechtslage