Wertansatz
§ 6 Abs. 5 EStG regelt den Wertansatz (Buchwert oder Teilwert) bei der
Übertragung (= Rechtsträgerwechsel mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums) bzw.
Überführung (= nur Wechsel der steuerlichen Zuordnung zu einem Betriebsvermögen ohne Rechtsträgerwechsel)
von Einzelwirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (BV). Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung der zum Buchwert möglichen Übertragungs- bzw. Überführungsvorgänge.
Nicht für betriebliche Einheiten
Die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile) regelt § 6 Abs. 3 EStG (vgl. dazu das BMF-Schreiben vom 3.3.2005, BStBl 2005 I S. 458. Anhang 9 IX EStH 2005).
Überführungsvorgänge zum Buchwert
Die Überführung von Wirtschaftsgütern
von einem Einzel-BV in ein anderes Einzel-BV desselben Steuerpflichtigen,
aus einem Einzel-BV des Steuerpflichtigen in dessen Sonder-BV bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt und
zwischen verschiedenen Sonder-BV desselben Steuerpflichtigen zwischen verschiedenen Mitunternehmerschaften
ist (zwingend) erfolgsneutral (Buchwertansatz), sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|