Das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts ist auszugsweise abgedruckt in BStBl 2005 I S. 855. Es enthält u.a. eine Neufassung des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG). Die Neufassung tritt am 01.02.2006 in Kraft. Auf folgende Änderungen wird besonders hingewiesen (die Regelungen in der AO -Kartei zu §§ 122 ff und 356 werden noch entsprechend überarbeitet):
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