Die N-GmbH bewahrt Geschäftsunterlagen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gem. § 147 Abs. 3 AO in einem Kellerraum des Betriebsgebäudes auf. Die laufenden Kosten für die Aufbewahrung hat der Geschäftsführer mit jährlich 1.000 € ermittelt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den anteiligen Grundstücksaufwendungen (500 €), der AfA für die Ausstattung des Kellerraums (300 €), anteiligen Personalkosten und Soft- und Hardwarekosten für die Lesbarmachung der Datenbestände (200 €). Außerdem sollen 100 € einmalige Verwaltungskosten für die Datensicherung anfallen.
Unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 19.8.2002,BStBl 2003 II S. 131, hat die N-GmbH zum 31.12.2003 erstmals eine aufwandswirksame Aufbewahrungsrückstellung von 10.000 € (10 Jahre × 1.000 €) gebildet.
Zu welchem Bilanzstichtag kann eine Rückstellung für Aufbewahrungskosten erstmals gebildet werden?
Welcher Aufwand kann in eine Rückstellung für Aufbewahrungskosten einbezogen werden?
Ist die Rückstellung für Aufbewahrungskosten abzuzinsen?
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