OFD Karlsruhe - Verfügung vom 25.09.2012
S 7282

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 25.09.2012 (S 7282) - DRsp Nr. 2015/80606

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 25.09.2012 - Aktenzeichen S 7282

DRsp Nr. 2015/80606

Berichtigung des gesonderten Steuerausweises in Fällender Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Nach § 14a Abs. 5 UStG muss der leistende Unternehmer in den Fällen des § 13bUStG eine Rechnung erstellen, darf darin aber die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen. Weist der leistende Unternehmer dennoch die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert aus, schuldet er sie nach § 14c Abs. 1 UStG (Abschn.13b.14 Abs. 1 Satz 5 UStAE). Der Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung ist beim Leistungsempfänger zu versagen (Abschn.15.2 Abs. 1 Satz 2 UStAE).