Mit Beschluss vom 11.08.2005 hat der BFH in dem Verfahren Az.:
Somit ist bei Haftungsinanspruchnahme nach § 69 AO wegen Nichtabführung von innerhalb der letzten drei Monate vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordener Lohnsteuer bei bestehender Anfechtungsmöglichkeit nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO auf Antrag entsprechend Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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