OFD Kiel - Verfügung vom 02.03.2000
S 3263

OFD Kiel - Verfügung vom 02.03.2000 (S 3263) - DRsp Nr. 2008/83976

OFD Kiel, Verfügung vom 02.03.2000 - Aktenzeichen S 3263

DRsp Nr. 2008/83976

§ 15 BewG Bewertung des Nutzungsvorteils bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Darlehen

Zu der Frage, wie der Nutzungsvorteil eines unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehens zu bewerten ist, wenn der marktübliche Zinssatz für derartige Darlehen unter 5,5 v. H. liegt, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:

Nach $ 15 Abs. 1 BewG beträgt der Jahreswert der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, 5,5 v. H. der überlassenen Geldsumme. Weist ein Stpfl. nach, dass der marktübliche Zinssatz für eine gleichartige Kapitalanlage unter dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5,5 v. H. liegt, kann für die Bewertung des Nutzungsvorteils von dem nachgewiesenen Zinssatz ausgegangen werden.