OFD Kiel - Verfügung vom 06.01.2000
G 1421 A

OFD Kiel - Verfügung vom 06.01.2000 (G 1421 A) - DRsp Nr. 2008/85958

OFD Kiel, Verfügung vom 06.01.2000 - Aktenzeichen G 1421 A

DRsp Nr. 2008/85958

§ 7 GewStG Gewerbesteuerlicher Verlustabzug; Unterjähriges Ausscheiden eines Personengesellschafters bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Die Berechnung des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs im Fall des Ausscheidens einse PersGes bei abweichendem Wj ist in den GewSt-Richtlinien nicht geregelt.

Die OFD bittet, hierzu die Aufassung zu vertreten, dass eine Verlustverrechnung insoweit vorzunehmen ist, als der Gewerbeertrag zeitanteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter entfällt. Hierbei ist auf das Wj der Gesellschaft abzustellen.

Beispiel: Die PersGes A hat ein abweichendes Wj v. 1.4. bis zum 31.3. des Folgejahres. Im Wj 1991/1992 erzielt sie einen Gewerbeertrag i. H. von 3 000 TDM. Außerdem verfügt die Gesellschaft A über einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag zum 31.12.1991 i. H. von 4 000 TDM.

Bis zum 28.2.1992 war der Gesellschafter B an der Gesellschaft A mit einem Anteil von 90 % beteiligt. Mit Wirkung zum 28.2.1992 übertrug B seine Beteiligung schenkungsweise auf seinen Sohn.