Das BMF hat mit Schreiben v. 11.9.2000 S 2742a zur steuerlichen Beurteilung von stillen Einlagen mit den Merkmalen dse §
Stellungnahme des BMF:
Die Vorschrift dse § 8a KStG und die hierzu ergangenen Verwaltungsregelungen stehen einer steuerlichen Qualifikation der stillen Einlage als Eigenkapital entgegen, weil das Steuerrecht insoweit eine eigene Wertung vornimmt.
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