Das BdF hat mit Schreiben v. 13. 6. 1995 InvZul 1260 im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder zu nachfolgenden Zweifelsfragen Stellung genommen:
Ist ein Heizkraftwerk, das elektrischen Strom erzeugt, mit Anlagen zur Fernwärmeversorgung, z. B. einer Heizpumpstation, Wärmetauschern und Rohrleitungssystemen, verbunden, liegt eine einheitliche Betriebsstätte vor, weil ein enger räumlicher, wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Zusammenhang besteht.
Eine andere Auffassung kann sich weder auf den BFH-Beschl. v. 16. 11. 1965 (BStBl 1966 III S. 40) noch auf die BFH-Urt. v. 12. 10. 1977 (BStBl 1978 II S. 160) und v. 26. 2. 1992 (BFH/NV 1992 S.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|