Die Kartei-Rundvfg. v. 21.3.2001 - S 2252 A - St 231 ist aufgrund folgender Umstände geändert worden:
Durch das StÄndG 2001 (BGBl 2001 I S.
bei Wertpapieren und Kapitalforderungen in einer ausländischen Währung ist der Unterschied in dieser Währung zu ermitteln.
Die Ergänzung des Satzes 2 um den neuen Satzteil trägt den Bedenken des BFH Rechnung, die dieser gegen die Einbeziehung von Wechselkursgewinnen und -verlusten in die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei sog. Finanzinnovationen geäußert hat (Urt. v. 24.10.2000, BStBl 2001 II S. 97).
Nach der bislang geltenden gesetzlichen Regelung wurden bei Finanzinnovationen in ausländischer Währung sowohl das Entgelt für den Erwerb als auch die Einnahmen aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung zum jeweiligen historischen Tageskurs in €/DM ermittelt und saldiert. Diese Berechnungsmethode führte dazu, dass auch Wechselkursgewinne oder -verluste, die auf den Kapitalstamm entfielen, als Kapitalertrag stl. erfasst wurden.
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