I. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat kürzlich bei mehreren FÄ in den neuen Bundesländern in 150 Fäleln die Gewährung von Steuerbegünstigungen zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen geprüft. Dabei hat er festgestellt, dass eine einheitliche und vor allem zutreffende Anwendung der zu beachtenden steuerrechtlichen Vorschriften nicht sichergestellt war. Nach den Prüfungsfeststellungen haben FÄ, Fachbehörden und Stpfl. Unsicherheiten und Unkenntnis in der Anwendung der komplizierten, unübersichtlichen Steuerrechtsnormen der §§ 7h, 7i, 10f, 11a und 11b EStG offenbart. Im Rahmen der Prüfung durch den BRH haben sich in durchschnittlich 75 v. H. der eingesehenen Fälle Beanstandungen ergeben, und zwar weit überwiegend wegen
fehlender, unvollständiger oder von nicht zuständiger Stelle vorliegender Bescheinigung,
unzureichender Sachverhaltsaufklärung seitens des FA,
unzutreffender Ermittlung der Bemessungsgrundlage und/oder
falscher Zuordnung von Teilleistungen.
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