Nach der Verfügung v. 24. 5. 1994 S 2176 A sollen bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen sog. Dynamisierungsklauseln nicht berücksichtigt werden.
Zwischenzeitlich hat der BFH über drei Fälle entschieden, in denen Zusagen auf betriebliche Altersversorgung mit sog. Dynamisierungsklauseln ausgestaltet waren und zwar Urt. v. 17. 5. 1995
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