Auf die Frage des Bundesverbandes deutscher Banken, ob es bei Anteilen an KapGes, die im Anlagevermögen gehalten werden, durch die Einbeziehung in den sog. Deckungsbestand im Rahmen der Emission von covered warrants zu einer Überführung in das Umlaufvermögen kommt, hat der BMF mit Schreiben v. 13.7.1992 - IV B 2 - S 2139 - 51/92 wie folgt Stellung genommen:
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