OFD Kiel - Verfügung vom 14.10.2002
S 2741 A - St 261

OFD Kiel - Verfügung vom 14.10.2002 (S 2741 A - St 261) - DRsp Nr. 2008/81887

OFD Kiel, Verfügung vom 14.10.2002 - Aktenzeichen S 2741 A - St 261

DRsp Nr. 2008/81887

§ 37 KStG; Auswirkungen des § 37 Abs. 2 und § 38 Abs. 2 KStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes auf den Bilanzgewinn

Das BMF hat mit Schreiben vom 16. Mai 2002 - IV A 2 - S 2741 - 4/02 - zu der Frage, ob der Anspruch auf Minderung der Körperschaftsteuer (KSt), der sich nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG n.F. z.B. infolge einer in 2002 beschlossenen und auch abgeflossenen Gewinnausschüttung für 2001 ergibt, handelsrechtlich bereits in der Schlussbilanz für das Geschäftsjahr 2001 einzubuchen und damit Bestandteil des Jahresergebnisses 2001 ist, folgende Rechtsaufassung vertreten:

„Nach dem grundsätzlich auf der Ebene der Gesellschaft für Ausschüttungen bis zum 31. Dezember 2001 geltenden KSt-Anrechnungsverfahren galt für Ausschüttungen ein anderer Körperschaftsteuersatz als für einbehaltene Gewinne. Der Anspruch auf die KSt-Minderung auf Ausschüttungen, die den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprachen, bezog sich auf das Jahr, für das ausgeschüttet wurde (§ 27 Abs. 3 KStG a.F.). Die KSt für dieses Jahr war unter Berücksichtigung des Ausschüttungssteuersatzes zu ermitteln. Durch die insoweit niedrigere KSt-Belastung erhöhte sich das Ergebnis des Jahres für das ausgeschüttet wurde (§ 278 HGB).