Abhängig von der Zusammensetzung des Sondervermögens erzielt der Inhaber eines Anteilsscheins an einem Investmentfonds u.a. sowohl weitergeleitete Aktienerträge, die - soweit sie noch unter das Anrechnungsverfahren fallen - zur Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer berechtigen, als auch Kapitalerträge, die lediglich mit Kapitalertragsteuer vorbelastet sind. Folglich muss die von einer Kapitalanlagegesellschaft auszustellende Jahressteuerbescheinigung sowohl die Kriterien der Steuerbescheinigung einer ausschüttenden Körperschaft für mit Körperschaftsteuer belastete Erträge (§
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Muster einer Jahressteuerbescheinigung für Ausschüttungen oder Thesaurierung durch Investment-Sondervermögen unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz aktualisiert (siehe Anlage) und den Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e.V. (BVI) entsprechend unterrichtet. Das neue Muster ist künftig in allen Fällen zu verwenden.
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