OFD Kiel - Verfügung vom 19.07.2001
S 2177 A

OFD Kiel - Verfügung vom 19.07.2001 (S 2177 A) - DRsp Nr. 2008/85436

OFD Kiel, Verfügung vom 19.07.2001 - Aktenzeichen S 2177 A

DRsp Nr. 2008/85436

§ 6 EStG Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten; Abgeltung außergewöhnlicher Kraftfahrzeugkosten durch den pauschalen Nutzungswert

Zu der Frage, wie außergewöhnliche Kfz-Kosten (z. B. Unfallkosten) seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten durch das JStG 1996 ertragsteuerrechtlich zu behandeln sind, ist gemäß einer auf Bundesebene getroffenen Entscheidung folgende Auffassung zu vertreten:

Wird die Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode pauschal ermittelt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG), sind damit auch die agw. Kfz-Kosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt angefallen sind. Die 1% Methode stellt eine grobe, vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Stpfl. auswirken kann.