Der BMF hat mit Schreiben v. 19.7.2000 - IV C 2 - S 2145 - 26/00 - zu der Frage, ob ein Unternehmen der öffentlichen Hand, das nicht Mitglied der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ist, für Zahlungen an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” unter den gleichen auch für Mitgliedsunternehmen der Stiftungsinitiative geltenden Voraussetzungen den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG geltend machen kann, wie folgt Stellung genommen: