Die ESt-Referenten des Bundes und der Länder haben zu den Auswirkungen des Beschl. des Großen Senats des BFH v. 3. 7. 1995 (BStBl 1995 II S. 617) auf das BMF-Schreiben v. 20. 12. 1990 (siehe gleichlautender Erl. FinMin Schlesw.-Holst. v. 20. 5. 1990 S 2240 Karte 1.2.1) wie folgt Stellung genommen:
Der Große Senat des BFH habe das BMF-Schreiben v. 20. 12. 1990 in vollem Umfang bestätigt.
Zu der Frage, ob auch andere Objekte als Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser unter die „Drei-Objekt-Grenze” fallen, habe sich der Große Senat allerdings nicht ausdrücklich geäußert. Der Entscheidung sei aber „zwischen den Zeilen” zu entnehmen, daß die Drei-Objekt-Grenze nicht auf andere Objekte, z. B. Mehrfamilienhäuser oder gewerblich genutzte Grundstücke erstreckt werden soll.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|