Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 6.5.2008 -
Auf eine Beurteilung des von dem Dirigenten betreuten Chors bzw. Orchesters im Hinblick auf die vorgenannte Steuerbefreiung ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.
Die v. g. Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
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