OFD Koblenz - Verfügung vom 04.02.2002
EZ 1220 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 04.02.2002 (EZ 1220 A) - DRsp Nr. 2008/87833

OFD Koblenz, Verfügung vom 04.02.2002 - Aktenzeichen EZ 1220 A

DRsp Nr. 2008/87833

Ökologische Zulage, Wärmeschutzverordnung wird abgelöst durch Energieeinsparverordnung

Die Zusatzförderung nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG für energiesparende Anlagen und Niedrigenergiehäuser kommt grundsätzlich noch in Betracht, wenn die Wohnung oder Baumaßnahme vor dem 1.1.2003 fertiggestellt bzw. beendet worden ist.

Weitere Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Kriterien nach der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994. Diese Wärmeschutzverordnung wurde durch die zum 1.2.2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001 - EnEV - (BGBl 2001 S. 3085) abgelöst. Maßnahmen, die unter die EnEV fallen, sind nicht mehr nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG begünstigt.