Durch das Hochwasser im August 2005 sind in Teilen des Bundesgebietes beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in der Zeit vom 20. August 2005 bis zum 28. Februar 2006.
Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998 -
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