Ab dem 1.5.2006 hat die Winterbeschäftigungs-Umlage die bisherige Winterbauumlage im Bauhauptgewerbe abgelöst. Die Arbeitnehmer, die nach §
Arbeitgeber können diese Umlage in einer freien Zeile der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als freiwillige Angabe ausweisen.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Winterbeschäftigungs-Umlage nur bei Beschäftigten des Bauhauptgewerbes erfolgt. Im Baunebengewerbe (Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau) wird weiterhin nur der Arbeitgeber zur Umlage herangezogen.
Die späteren Leistungen (Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld) nach §
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