Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks - z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge - unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts für den Übertragenden (sog. Vorbehaltsnießbrauch) ist gefragt worden, ob der Übertragende (Schenker) hierdurch eine Lieferung i.S. des § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG (bis 31.03.1999 Entnahmeeigenverbrauch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Bst. a UStG) mit ggf. nach § 15a UStG zu beachtenden Folgen verwirklicht.
Dies ist für die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchs zu verneinen.
Bei der Übertragung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs erhält nämlich der Erwerber von vornherein nur das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück. Der Übertragende behält sich mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit zurück, die ihm zuvor aufgrund seines Eigentums zustand.
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