Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 11. Januar 2005 -
Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen (vgl. BMF-Schreiben vom 18.11.2005, BStBl 2005 I S. 1027).
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